Famulatur

Bei der Meldung auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist eine achtwöchige Famulatur nachzuweisen. Hierzu ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7 zur Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vorzulegen. Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten.

Eine Ableistung der Famulatur vor Beginn des Pharmaziestudiums ist nicht möglich.

Mindestens vier Wochen sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten.
Die restlichen vier Wochen können auch wahlweise in

  1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
  2. der pharmazeutischen Industrie,
  3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr

 abgeleistet werden.

Die o.g. vierwöchige Tätigkeit als Famulus kann auch in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeleistet werden, sofern es sich um vergleichbare Einrichtungen handelt. Bitte beachten Sie, dass eine Tätigkeit in Nichtmitgliedstaaten der EU nicht möglich ist. Sie sollten vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts beim zuständigen Landesprüfungsamt die Zusage der entsprechenden Einrichtung vorlegen, um bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung evtl. Schwierigkeiten vorzubeugen, die zu einer Versagung der Zulassung führen könnten.

Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Pharmazeutisch-technische Assistenten und Apothekenassistenten entfällt die Famulatur.

Alle wichtigen Anträge und Formulare zum Herunterladen finden Sie im Bereich Download.