Apothekenaufsicht

Im Gegensatz zu anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens unterliegen Apotheken schon seit jeher einer umfangreichen Überwachung des gesamten Betriebs durch Landesbehörden. Niedersachsen ist das erste Land, in dem der Berufsstand selbst über die Einhaltung der staatlichen Bestimmungen im Bereich des Berufe-, Arzneimittel- und Apothekenrechts wacht. Durch Verordnung der Landesregierung ist die Aufgabe der Aufsicht über die Apotheken der Apothekerkammer übertragen worden. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Apothekerkammer universelle Ansprechstelle, da neben den Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung nunmehr auch die vormals staatlichen Aufgaben in diesen Rechtsgebieten bis hin zur Approbationserteilung wahrgenommen werden.

Im Einzelnen sind dies Aufgaben des Apothekengesetzes und des Arzneimittelgesetzes.

Aufgaben des Apothekengesetzes:

Aufgaben des Arzneimittelgesetzes:

Historisch bedingt sind einige verwandte Aufgaben in anderen Abteilungen angesiedelt:

  • Genehmigung von Rezeptsammelstellen (Justiziariat)
  • Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Justiziariat)
  • Praktische Aspekte der Heimversorgung (QS/Heimversorgung)

Aufgrund der im Gesetz für die Heilkammerberufe festgelegten Aufgaben der Apothekerkammer kann diese in verschiedenen Bereichen nicht tätig werden und ist deshalb auch nicht in die entsprechenden Informationsverteiler eingebunden, wie die jeweils zuständige Behörde. Dies betrifft insbesondere wirtschaftliche Aspekte wie Fragen zur Rezeptabrechung. In diesem Fall empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem LAV Niedersachsen.