Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Neue Durchführungsempfehlung

Im letzten Jahr hat die Bundesapothekerkammer Durchführungsempfehlungen für das Weiterbildungsgebiet "Allgemeinpharmazie" herausgeben. Diese werden nun von den Landesapothekerkammern umgesetzt. Auch die Apothekerkammer Niedersachsen ändert den Anhang der Niedersächsischen Weiterbildungsordnung und passt sich damit den Änderungen der BAK weitestgehend an. Die Änderungen werden im November 2020 von der Kammerversammlung beschlossen. Bis dahin gilt jedoch uneingeschränkt die aktuelle Weiterbildungsordnung vom Mai 2019.

Alle Weiterzubildenden, die mit der Weiterbildung bis zum 31.12.2020 anfangen, können diese entweder nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung oder nach der neuen beenden. Selbstverständlich werden wir alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie die absolvierten Seminare in vollem Umfang anerkennen.

Wenn Sie schon jetzt Seminare anderer Apothekerkammern besuchen, die dem neuen Seminarspiegel der BAK entsprechen, werden diese von uns ebenfalls für Ihre laufende Weiterbildung anerkannt.

Fachapotheker

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht die Weiterbildung in folgenden Gebieten vor:

  • Allgemeinpharmazie
  • Klinische Pharmazie
  • Pharmazeutische Analytik und Technologie
  • Arzneimittelinformation
  • Toxikologie und Ökologie
  • Theoretische und Praktische Ausbildung
  • Öffentliches Gesundheitswesen


Die wichtigsten Spielregeln:

  • Die Betreuung erfolgt durch einen zur Weiterbildung ermächtigten Fachapotheker.
  • Ihr Betrieb ist oder wird als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen. Der entsprechende Antrag steht zum Herunterladen bereit. Bitte senden Sie ihn ausgefüllt an uns zurück.
  • Der Weiterzubildende und der Ermächtigte müssen nicht im gleichen Betrieb arbeiten. Im Falle der Verbundweiterbildung muss aber auch die Betriebsstätte, in der der Fernermächtigte arbeitet, als Weiterbildungsstätte zugelassen sein. 
  • Die Anmeldung erfolgt durch den Weiterbildungsermächtigten. Den Anmeldebogen finden Sie hier.
  • Die Mindestdauer beträgt bei beruflicher Vollzeittätigkeit drei Jahre.
  • Es werden 120 Stunden Weiterbildungsseminare besucht.
  • Je nach Gebiet stehen theoretische und praktische Aufgaben an.


Die Kosten:

  • 120 Seminarstunden à € 15 Euro (€ 1.800,-)
  • Prüfungsgebühren (ca. € 200,-)
  • eventuelle Übernachtungs- und Fahrtkosten


Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie
  • bei zusätzlichem Abschluss einer Bereichsweiterbildung z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung