Zusatzbezeichnung

Die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht für alle Apotheker Weiterbildung in folgenden Bereichen vor:

  • Pharmazie in der Geriatrie
  • Ernährungsberatung
  • Onkologische Pharmazie
  • Naturheilverfahren und Homöopathie
  • Prävention und Gesundheitsförderung


Speziell für Apotheker, die in Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken tätig sind, bietet die Apothekerkammer die Weiterbildung in folgendem Bereich an:

  • Medikationsmanagement im Krankenhaus
  • Infektiologie


Die wichtigsten Spielregeln:

  • der Besuch der erforderlichen Seminare
  • die Erledigung der für die jeweiligen Bereiche erforderlichen Aufgaben
  • die Absolvierung der Prüfung


Für folgende Seminare können Sie sich anmelden oder auf die Interessentenliste setzen lassen:


Wie darf ich mich nach Bestehen der Prüfung nennen:

  • „Apotheker, Naturheilverfahren und Homöopathie“, oder „Apotheker, Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren und Homöopathie“
  • Wenn Sie sich schon als Fachapotheker qualifiziert haben z. B.: Fachapotheker für Allgemeinpharmazie und Ernährungsberatung
  • Sie dürfen sich nicht nennen: „Apotheker für Naturheilverfahren und Homöopathie“