Notdienstsuche

Welche Apotheke hat Notdienst?

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Dossier Gesundheit

Mit dem "Dossier Gesundheit" erhalten Journalist:innen und Politiker:innen sowie alle anderen interessierten Leser:innen eine seriöse Anlaufstelle zu Gesundheitsthemen und von approbierten Apotheker:innen geprüfte Informationen.

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Karriere in der Apotheke vor Ort

Am Ende ihres Pharmaziestudiums stehen Absolvent:innen vor der Frage, welchen Karriereweg sie einschlagen sollen. Die Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke bietet jungen Menschen eine gute Perspektive. Auf der Website www.apotheker-beruf-mit-zukunft.de bietet die Apothekerkammer Niedersachsen Entscheidungshilfen an.

Coronavirus

Alle Informationen auf einen Blick

Sie finden eine Übersicht der FAQ, Handlungshilfen, Herstellungsanweisungen usw. auf folgender Seite.

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Portal www.mein-apothekenmanager.de

Welche Apotheke stellt Impfnachweise aus? / Welche Apotheke führt Antigen-Schnelltests durch?

Video

Pharmaziestudium an der Technische Universität Braunschweig

Was ist eigentlich ... Pharmazie?

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Mehr Sicherheit für Patienten durch Medikationschecks

Einfach da für dich

Die Apotheke ist einfach da – für die Menschen. Sie ist Teil ihrer Nachbarschaft, des Kiezes, der Lebenswelt. Die Apotheke ist empathisch und professionell, analog und digital. Sie holt die Patientinnen und Patienten dort ab, wo sie gerade stehen: im digitalen Raum oder im persönlichen Gespräch in der Apotheke vor Ort.

Beratung von Flüchtlingen in der Apotheke

Informationen zur Gesundheit - in vielen Sprachen

Elektronische Verschreibungen
Beachtung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Flächendeckend sind Apotheken bislang nicht imstande, elektronische Verschreibungen zu beliefern. Es besteht daher keine Pflicht zur Belieferung elektronischer Verschreibungen. Der Kontrahierungszwang kann erst dann angenommen werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Rezepte rechtssicher und flächendeckend vorliegen. Solange das E-Rezept nicht die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung erfüllt und Apotheken nicht über die technische Infrastruktur für die Belieferung elektronischer Verschreibungen verfügen, darf die elektronische Verordnung – auch im eigenen Interesse – nicht beliefert werden. Denn wird ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verschreibung abgegeben, liegt ein Straftatbestand vor.

Im Übrigen besteht bei einer Verletzung der Formvorgaben auch das Risiko von Retaxationen. Allein in der Notfallsituation, dass die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub duldet, kann der Arzt den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Hat sich der Apotheker zudem über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit verschafft, darf er ohne Vorlage eines Rezeptes ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel abgeben. Die Verordnung ist der Apotheke unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form nachzureichen (vgl. § 4 Abs. 1 AMVV). Allein die Vorlage einer als Rezept gekennzeichneten elektronischen Datei darf ebenso wenig wie eine eingescannte Originalverschreibung beliefert werden.