Fachapotheker

Verbundweiterbildung als Weiterbildungsmöglichkeit

Durch Einführung der Verbundweiterbildung ist es auch möglich, sich als selbstständiger oder angestellter Apotheker durch einen „Fernermächtigten“ weiterzubilden, wenn:

• Weiterzubildender und ermächtigter Fachapotheker nicht in der gleichen Weiterbildungsstätte tätig sind,
• die Betriebsstätte, in der der Weiterzubildende arbeitet, als Weiterbildungsstätte für das entsprechende Gebiet zugelassen ist oder wird,
• der Fernermächtigte des Weiterzubildenden von einer anderen zugelassenen Weiterbildungsstätte aus betreut.

Als selbstständiger Apotheker können Sie sich auch durch einen ermächtigten Mitarbeiter in der eigenen Betriebsstätte weiterbilden lassen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne auch telefonisch an uns.